AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von Sophie Gippner von FOTOHANDWERKE durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Sie gelten für jede Schaffensphase und insbesondere auch für digital generierten Bilder.
Als professionelle Fotografin für Neugeborene und Familien im Raum Zürcher Oberland ist es mir ein Anliegen, transparente und faire Geschäftsbedingungen zu bieten.
Meine AGB enthalten wichtige Informationen über Leistungen, Preise, Zahlungsmodalitäten, und Datenschutz. Sie dienen dazu, Klarheit und Vertrauen zwischen mir und meinen Kunden zu schaffen.
Die AGB wurden sorgfältig erstellt und sollten im Interesse beider Parteien eingehalten werden.
Bitte zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, falls Sie Fragen zu meinen AGB haben.
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Der Kunde darf die fotografische Arbeit nur zu dem mit FOTOHANDWERKE nachfolgend, vereinbarten Zweck verwenden.
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Nur der Kunde ist berechtigt, von der fotografischen Arbeit Gebrauch zu machen. Ohne gegenseitige schriftliche Vereinbarung ist der Kunde nicht berechtigt, Dritten das Recht auf Verwendung der fotografischen Arbeit zu überlassen.
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Der Kunde hat bei der Verwendung des Werks den Namen FOTOHANDWERKE in geeigneter Form zu erwähnen. (z.B. den Link der Homepage: www.Fotohandwerke.ch) Das bezieht sich für öffentliche Medien wie z.B. Tiktok, Facebook und Instagram.
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Die Bearbeitung bzw. die Gestaltung der fotografischen Arbeit ist durch FOTOHANDWERKE erledigt. Dies geschieht im eigenen Ermessen und ist Stil bezogen (Referenzen siehe Portfolio auf der Website oder social Media). Wünsche bezüglich der Bearbeitung, müssen jedenfalls vorgängig an das Shooting angebracht werden.
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Der Kunde erkennt an, dass es sich beim von FOTOHANDWERKE gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne des URG ( Bundesgesetz über das Urheberrecht vom 9. Oktober 1992 ) (https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1993/1798_1798_1798/de) handelt.
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Wenn der Kunde FOTOHANDWERKE angegeben hat, welche Personen im Rahmen der fotografischen Arbeit zu fotografieren sind, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass diese Personen ihre Zustimmung zum Gebrauch gegeben haben, den der Kunde von ihrem Bild im Rahmen der Verwendung der fotografischen Arbeit machen will.
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FOTOHANDWERKE bleibt auch nach Zahlung des Auftraggebers alleiniger Eigentümer der Rechte an erstellten Fotografien. Der Kunde erhält das Recht zur privaten Nutzung.
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FOTOHANDWERKE behält das Recht, die fotografische Arbeit in jeder Form und auf jedem Träger (insbesondere im Internet) zu Veröffentlichen. Dies ist mit Unterzeichnung der Einverständniserklärung gültig. Die Arbeit Dritten zugänglich zu machen, Dritten eine ausschliessliche oder nicht ausschliessliche Lizenz zur Verwendung der fotografischen Arbeit zu gewähren oder Dritten Exemplare der fotografischen Arbeit zu übergeben. Dieses Recht von FOTOHANDWERKE unterliegt jedoch der vorherigen Zustimmung des Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, seine Zustimmung nicht ohne wichtigen Grund zu verweigern; der Kunde, der seine Zustimmung nicht ausdrücklich und schriftlich innerhalb von dreissig Tagen seit dem Bewilligungsgesuch bei FOTOHANDWERKE verweigert oder einschränkt, gilt als mit der jeweiligen Verwendung einverstanden.
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FOTOHANDWERKE hat das Recht, insbesondere in Veröffentlichungen (Internet, Drucksachen), bei Ausstellungen und bei Gesprächen mit potentiellen Kunden auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden und auf die für ihn geschaffene fotografische Arbeit als Referenz hinzuweisen.
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Zahlungsinformationen: Generell gilt bei FOTOHANDWERKE, Bar- oder Twint-Zahlung unmittelbar nach dem Shooting oder nach Vereinbarung per Rechnung. Bei vorreservierten Shootings, welche mit einer Anzahlung gebucht werden, gilt jene vor dem Shooting zu Tätigen, die Restzahlung hier, unmittelbar nach dem Shooting.
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Der Downloadlink (wenn nicht anders vereinbart) wird ca. 1-2 Wochen nach dem Shooting, verschickt.
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Die Daten werden ausschliesslich und ohne Ausnahme im JPG Format geliefert.
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Gutscheine, welche bestellt wurden, werden mit einer Rechnung versandt. Die Rechnung ist zu begleichen innerhalb von 10 Tagen netto. Gutscheine werden erst nach Zahlungseingang als gültig registriert. Die Gutscheine werden zum Shooting als Zahlungsmittel mitgebracht, andernfalls muss das Shooting verrechnet werden. Gutscheine und deren Restbeträge werden nicht Bar ausgezahlt und sind nur für Fotoshootings, nicht für Produkte gültig.
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Storno/Umbuchung: Termin müssen spätestens 24h vor Terminvereinbarung abgesagt oder verschoben werden, ansonsten wird dem Kunden eine Ausfallgebühr über 80% verrechnet. Dies gilt nicht für Termine, die z.B. krankheitshalber, früherer Geburt oder Todesfall abgesagt werden müssen. FOTOHANDWERKE behält sich das Recht vor, im Zweifel ein ärztliches Attest einzusehen. Auch Fotografinnen und deren Kinder können krank werden. Sollte ein Termin Seitens FOTOHANDWERKE by Sophie Gippner nicht eingehalten werden können, wird versucht schnellstmöglich einen alternativen Termin zu bieten. Der Kunde kann FOTOHANDWERKE für den Ausfall nicht finanziell geltend machen oder eine Entschädigung verlangen.
Alle Preise und Angaben ohne Gewähr.
Datum 01.09.2024